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Erforderliche Dokumente für internationale Reisen mit Minderjährigen
Suzanne Rowan Kelleher ist eine landesweit anerkannte Expertin für Familienreisen und preisgekrönte Reiseschriftstellerin un d-redakteurin.
Reisen Sie mit Kindern außerhalb Ihres Heimatlandes? In der Regel benötigt jeder Erwachsene in der Reisegruppe einen Reisepass, und minderjährige Kinder benötigen entweder einen Reisepass oder eine Originalgeburtsurkunde.
Wenn ein Elternteil oder ein Erziehungsberechtigter allein mit dem Minderjährigen reist, werden die Dokumentationsanforderungen komplizierter. In der Regel muss neben dem Reisepass auch die schriftliche Zustimmung des biologischen Elternteils zusammen mit der Geburtsurkunde des Kindes mitgebracht werden. In vielen Ländern muss die Zustimmung bezeugt und notariell beglaubigt werden. Auf verschiedenen Websites können Sie kostenlose Formulare für die elterliche Zustimmung herunterladen oder ausdrucken.
Länderspezifische Regeln
Beachten Sie, dass die spezifischen Regeln für die Dokumentation von Land zu Land sehr unterschiedlich sein können. Auf der Website des US-Außenministeriums (U.S. Department of State’s International Travel) finden Sie Informationen über die Anforderungen des Ziellandes. Suchen Sie Ihr Zielland, dann die Registerkarte für “Einreise-, Ausreise- und Visabestimmungen” und scrollen Sie zu “Reisen mit Minderjährigen”.
Diese Auszüge über Kanada, Mexiko und die Bahamas (beliebte Anlaufhäfen für Karibik-Kreuzfahrten) sind ein guter Anhaltspunkt und zeigen, wie sehr sich die Vorschriften geändert haben.
Kanada
Wenn Sie planen, mit einem Minderjährigen, der nicht Ihr Kind ist oder für den Sie nicht das volle Sorgerecht haben, nach Kanada zu reisen, kann die CBSA von Ihnen die Vorlage einer notariell beglaubigten Einverständniserklärung der Eltern des Minderjährigen verlangen. Weitere Informationen finden Sie auf der CBSA-Website. Für dieses Dokument gibt es kein spezielles Formular, aber es muss die Reisedaten, die Namen der Eltern und eine Kopie ihres Personalausweises enthalten.”
Mexiko
“Nach dem mexikanischen Gesetz vom 2. Januar 2014 müssen Minderjährige (unter 18 Jahren) eine Erlaubnis der Eltern oder eines Erziehungsberechtigten vorweisen, um Mexiko zu verlassen. Diese Regelung gilt für Minderjährige, die auf dem Luft- oder Seeweg reisen. Allein oder in Begleitung eines volljährigen Dritten (Großeltern, Tante/Onkel, Schulgruppe usw.) reisen. Verwendung mexikanischer Dokumente (Geburtsurkunde, Reisepass, vorübergehender oder ständiger Wohnsitz in Mexiko).
Minderjährige müssen zusätzlich zu ihrem Reisepass ein notariell beglaubigtes Dokument ihrer Eltern (oder einer anderen Person mit elterlicher Vollmacht oder gesetzlicher Vormundschaft) vorlegen, aus dem hervorgeht, dass sie mit der Reise einverstanden sind, um Mexiko zu verlassen. Das Dokument muss in Spanisch abgefasst sein. Die englische Version muss in Englisch abgefasst sein. Versionen müssen von einer spanischen Übersetzung begleitet sein. Das Dokument muss notariell beglaubigt oder aufgeschoben werden. Der Minderjährige muss das Original des Schreibens (kein Faksimile oder eine eingescannte Kopie) und einen Nachweis der Eltern-Kind-Beziehung (Geburtsurkunde oder Gerichtsdokument) mit sich führen. Zusätzlich zum Sorgerechtsbeschluss müssen Kopien der Ausweise beider Elternteile mitgeführt werden.)
Nach Angaben des INM “gilt diese Regelung nicht für kleine Reisen mit einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten. Mit anderen Worten: Die schriftliche Zustimmung des fehlenden Elternteils ist nicht erforderlich. Außerdem soll die Verordnung nicht für Minderjährige mit doppelter Staatsangehörigkeit gelten (sie wird nie für mexikanische Staatsangehörige gelten; sie soll für mexikanische Staatsangehörige gelten). Wenn der Minderjährige mit einem Reisepass einer anderen Staatsangehörigkeit aus Mexiko ausreist. Wenn der Minderjährige jedoch mit einem mexikanischen Reisepass aus Mexiko ausreist, gelten die Bestimmungen. Eltern.
Die US-Botschaft in Mexiko-Stadt hat zahlreiche Berichte darüber erhalten, dass von US-Bürgern notariell beglaubigte Einverständniserklärungen für Situationen verlangt werden, die nicht in die oben genannten Kategorien fallen, und/oder dass sie an Landkontrollstellen um eine solche Erlaubnis gebeten werden. Daher empfiehlt die Botschaft allen Minderjährigen, die ohne ihre Eltern reisen, stets eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung bei sich zu tragen, falls die Fluggesellschaft oder die mexikanischen Einwanderungsbehörden diese verlangen.
Reisende sollten sich für weitere Informationen an die mexikanische Botschaft, das nächstgelegene mexikanische Konsulat oder das INM wenden.”
Die Bahamas
Unbegleitete oder unbegleitete Minderjährige: Die Anforderungen für die Einreise auf die Bahamas können sich erheblich von denen unterscheiden, die für die Wiedereinreise in das Herkunftsland erforderlich sind. Im Allgemeinen können Kinder unter 16 Jahren nur mit einem Nachweis der Staatsbürgerschaft auf die Bahamas einreisen. Der Nachweis der Staatsangehörigkeit ist eine versiegelte Geburtsurkunde, vorzugsweise ein von der Regierung ausgestellter Lichtbildausweis für Kreuzfahrten mit geschlossenem Kreislauf, oder ein US-Reisepass, wenn Sie mit dem Flugzeug oder einem kommerziellen Schiff einreisen.
Auf den Bahamas müssen Sie die Vorschriften für die Umleitung von Kindesentführungen einhalten. Ein Kind, bei dem ein Elternteil nicht in der Geburtsurkunde eingetragen ist, muss ein Schreiben des abwesenden Elternteils vorlegen, das die Reise des Kindes genehmigt. Dieses Schreiben muss vor einem Notar beglaubigt und von dem abwesenden Elternteil unterzeichnet werden. Wenn der Elternteil verstorben ist, kann eine beglaubigte Sterbeurkunde verlangt werden.
“Wir empfehlen, dass das minderjährige Kind eine notariell beglaubigte schriftliche Einverständniserklärung beider Elternteile mit sich führt (wenn beide in der Geburtsurkunde des Kindes eingetragen sind), bevor es als Minderjähriger mit einem Elternteil oder einer Aufsichtsperson reist.”
Werden Sie mit Ihrem Kind innerhalb der Vereinigten Staaten fliegen? Dann sollten Sie sich über REAL ID informieren, den neuen Ausweis, der für Inlandsflüge erforderlich ist.
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